OBERSTES GERICHT RUSSLANDS FORDERTE AKTEN ZUR ANKLAGE VON FUeNF TERRORISTEN AUS KARATSCHAJEWO-TSCHERKESSIEN AN TSCHERKESSK, 11. Maerz (von RIA-Nowosti-Korespondent Valeri Olijantschuk). Das Oberste Gericht Russlands hat beim Obersten Gericht der kaukasischen Teilrepublik Karatschajewo-Tscherkessijen die Prozessunterlagen ueber die Anklage von fuenf Einwohnern angefordert, die beschuldigt werden, Terrorakte in einigen Staedten des Landes, darunter auch in Moskau, vorbereitet zu haben. Wie Iwan Nesterenko, Mitglied des Obersten Gerichts der Republik, mitteilte, seien die Akten im Zusammenhang mit der Forderung der Angeklagten und deren Anwaelte, den Fall von einem Geschworenengericht behandeln zu lassen, zur Pruefung angefordert worden. Sollte der Forderung entsprochen werden, wuerde der Prozess in einer anderen Region stattfinden, weil es in Karatschajewo-Tscherkessien keine Geschworenengerichte gibt. Der Prozess hatte am 26. Februar in Tscherkessk begonnen. Danach wurde er voraussichtlich auf die 1. Maerz-Dekade verschoben, weil die Angeklagten nicht rechtzeitig aus der Moskauer Untersuchungshaft nach Tscherkessk gebracht wurden. Alle fuenf Angeklagten hatten sich in Wahhabiten-Lagern auf dem Territorium Tschetscheniens ausbilden lassen. Sie beteiligten sich an gesetzwidrigen bewaffneten Formationen und bereiteten Sprengstoffanschlaege gemeinsam mit den Terroristen Gotschijajew und Krymschamchalow vor, die im Rahmen eines speziellen Straffalls vor Gericht gestellt werden sollen, teilte Nesterenko mit.