VERTRETER RUSSLANDS UND JAPANS BEHANDELTEN FRAGEN DES BEVORSTEHENDEN GIPFELS TOKIO, 5. Maerz. /RIA-"Nowosti"-Korrespondent Wjatscheslaw Bantin/. Bei den in Tokio stattgefundenen russisch-japanischen Konsultationen auf der Ebene der stellvertretenden Aussenminister der beiden Laender war unter anderem die Frage behandelt worden, in welchem Kontext im Zuge des bilateralen Gipfels am 25. Maerz in Irkutsk die sowjetisch-japanische Gemeinsame Erklaerung aus dem Jahre 1956 angeschnitten werden kann. Das teilte der stellvertretende Aussenminister Russlands Alexander Losjukow in seinem RIA-"Nowosti"-Interview mit. In der Gemeinsamen Erklaerung aus dem Jahre 1956 hatte sich Moskau als Zeichen des guten Willens bereit erklaert, Japan zwei von vier Inseln der Suedkurilen nach der Unterzeichnung des Friedensvertrages zu uebergeben. In der Folgezeit hat sich Japan geweigert, diesen Vertrag zu solchen Bedingungen zu unterzeichnen, und die Uebergabe aller vier Inseln gefordert. Alexander Losjukow teilte mit, dass waehrend der Konsultationen Fragen, die auf dem Gipfel angeschnitten werden koennen, sowie das Schema der Durchfuehrung des Treffens der fuehrenden Repraesentanten der beiden Laender behandelt worden waren. Die japanische Seite, sagte der stellvertretende Aussenminister Russlands, geht davon aus, dass dieses Treffen stattfinden wird, und dass man sich darauf aktiv vorbereiten muss. Wir sind mit einem solchen Herangehen einverstanden, betonte Losjukow.