ERLASS DES PRAeSIDENTEN RUSSLANDS UeBER AFGHANISTAN HAeNGT NICHT MIT ZERSTOeRUNGEN VON KULTURDENKMAeLERN DURCH DIE TALIBAN ZUSAMMEN MOSKAU, 11. Maerz. /RIA-"Nowosti"-Korr./. Der Erlass des Praesidenten Russlands Wladimir Putin "Ueber Massnahmen zur Erfuellung der Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1333 vom 19. Dezember 2000" haengt nicht mit der Zerstoerung praeislamischer Kulturdenkmaeler zusammen, die sich auf dem von der Taliban-Bewegung kontrollierten Territorium befinden. Das teilte am Sonntag der stellvertretende Aussenminister Russlands Sergej Ordshonikidse mit. Nach seinen Worten wurde dieses Dokument hinsichtlich der Taliban, die nicht gewillt sind, friedliche Verhandlungen zu fuehren und die innerpolitische Lage in Afghanistan zu regeln, sowie all jener Laender angenommen, die der Taliban-Bewegung direkt oder indirekt Hilfe erweisen und sie unterstuetzen. Gemaess den UN-Sanktionsresolutionen sind alle Teilnehmerstaaten der Vereinten Nationen verpflichtet, diese Resolutionen durch das Ineinklangbringen der Inlandsgesetzgebung mit Bestimmungen dieser Dokumente zu erfuellen. Deshalb war Russland wie auch andere Staaten verpflichtet, Inlandsgesetzgebungsmassnahmen zu ergreifen, die den Bestimmungen dieser Resolution exakt entsprechen wuerden. Dies war vom Praesidenten Russlands am 10. Maerz durch die Unterzeichnung des entsprechenden Erlasses getan worden, betonte der stellvertretende Aussenminister. Anders gesagt, erlaeuterte er, ist das ein gewoehnliches Standardsanktionsverfahren, das durch alle Staaten ueber deren innere Erlasse und Anordnungen in die Tat umgesetzt wird. Ordshonikidse unterstrich, dass die russische Seite mit den Taliban keine Beziehungen aufrechterhaelt, es auf dem Territorium Russlands keine Vertretungen der Taliban-Bewegung gibt und die afghanische Fluggesellschaft "Arian" schon seit langem nicht funktioniert.