STAATSDUMA RUSSLANDS NAHM DEN VOM PRAeSIDENTEN EINGEBRACHTEN GESETZENTWURF UeBER DEN TEXT DER HYMNE AN MOSKAU, den 7. Maerz. /Korr. der RIA "Nowosti"/. Die Staatsduma der RF nahm in der dritten, endgueltigen Lesung den vom Praesidenten eingebrachten Gesetzentwurf ueber den Text der Staatshymne zu Versen von Sergej Michalkow an. Wie der RIA-"Nowosti"-Korrespondent meldet, haben 345 Unterhausabgeordnete dafuer und 19 dagegen gestimmt, einer enthielt sich der Stimme. Fuer die Beschlussfassung waren 300 Stimmen erforderlich. Der Gesetzentwurf soll jetzt an den Foederationsrat, das Oberhaus des Parlaments, weitergeleitet werden. Bei der Eroerterung des Gesetzentwurfs rief Alexander Kotenkow, bevollmaechtigter Vertreter des Praesidenten in der Staatsduma, die Abgeordneten auf, an den Versen von Sergej Michalkow keine Korrekturen vorzunehmen. "Es ist unmoeglich, einen Autorentext durch Korrekturen abzuaendern", erklaerte er. Kotenkow verwies darauf, dass das Wort "Gott" in dem von Michalkow verfassten Text belassen werden sollte. Einige Abgeordnete wandten sich dagegen und argumentierten das damit, dass Gott nur in der christlichen Religion praesent sei. "Ich kann mich mit solcher Kritik nicht einverstanden erklaeren", sagte Kotenkow, "Gott ist in allen Religionen, der juedischen, mosleminischen und rechtglaeubigen, praesent".